Kraftwerk Reckingen AG
Bewilligung für ein Notstromaggregat am Stauwehr
Das Bundesamt für Energie BFE hat das Gesuch der Kraftwerk Reckingen AG für den Bau eines Notstromaggregats am Stauwehr gutgeheissen. Die Anlage wird in einem schallgedämmten Gehäuse im ehemaligen Zollhaus aufgestellt. Weil das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Verleihung von Nutzungsrechten bei Gewässerstrecken, welche die Landesgrenze berühren, zuständig ist, hat sie über die Genehmigung der für die Erststellung oder die Änderung von Anlagen erforderlichen Pläne zu entscheiden und damit die nach Bundesrecht erforderlichen Bewilligungen zu erteilen. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren kam deshalb vorliegend nicht zum Tragen.
Datum der Neuigkeit 30. Aug. 2020