Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehobenDie tieferen Temperaturen und Niederschläge der letzten Tage haben zu einer weiteren Entspannung der Waldbrandgefahr auf dem Gebiet des Kantons Aargau geführt (neu Gefahrenstufe 3 von 5). Im Kanton Aargau und somit auch in allen 22 Gemeinden des Bezirks Zurzach und in Schwaderloch ist ab sofort das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern aufgehoben. Somit sind sämtliche ausserodentlichen Feuerverbote wieder ausser Kraft. Weiterhin sind folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten: - Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen. - Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern. - Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und / oder Funkenflug sofort löschen. - Feuer immer vor Verlassen der Feuerstellen löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist. - Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.Wir danken der Bevölkerung für das gezeigte Verständnis und die disziplinierte Einhaltung der angeordneten Massnahmen. Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Brände zu vermeiden. Dokument Inserat_Aufhebung_Feuerverbot.pdf (pdf, 298.5 kB) Datum der Neuigkeit 5. Sept. 2018
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