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22.01.2021 01:58:53
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen (Oelheizungen und Holzfeuerungsanlagen) durchzuführen. Gemäss kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Das heisst, dass in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sämtliche Feuerungen gemessen werden müssen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Messung durch das Servicegewerbe für Oelheizungen. Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein. Siehe: www.ag.ch/umwelt (Liste aller berechtigten Feuerungskontrolleure für den Kanton Aargau).
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