Ausgangslage und Umfrageergebnisse
Die Wohngemeinde der Erziehungsberechtigten hat sich zudem unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zu beteiligen. Die Gemeinden werden nicht verpflichtet, zwingend ein Betreuungsangebot vor Ort zur Verfügung zu stellen. Dieses muss aber in angemessener Zeit erreichbar sein. Zudem müssen auch nicht individuelle Wünsche der Eltern erfüllt werden (z.B. nur Kitas oder Tageseltern). Das Ergebnis der Bedarfsabklärung muss aber berücksichtigt werden.
Die Verwaltung2000-Gemeinden haben an den Herbstgemeindeversammlungen 2017 ein Reglement und die Richtlinien erlassen.
Zugehörige Objekte
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