Seit vielen Jahren betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die Dienstleistung des Verbandes wird sehr geschätzt. Die Rechtsauskunftsstellen werden entsprechend rege benutzt.
Termine Bad Zurzach, Rathaus, Sitzungszimmer, jeweils donnerstags:
- 27. Januar 2022
- 10. Februar 2022
- 21. April 2022
- 29. September 2022
- 24. November 2022
Weitere Rechtsauskunftsstellen sind in Klingnau, Döttingen, Böttstein und Leuggern. Die Termine für die weiteren Rechtsauskunftsstellen sind im beigefügten pdf zu finden.