Öffentliche Auflage - Teiländerung Kulturlandplan Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon»
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Teiländerung Kulturlandplan Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon» gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Januar bis am 14. Februar 2023 auf der Abteilung Bau, Planung & Umwelt, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Entwürfe können über die Website der Gemeinde Mellikon eingesehen oder heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Mellikon einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.