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Aufhebung (Entwidmung) eines öffentlichen Fussweges (Parzelle 229) - Mellikon

30. Oktober 2021
Der Gemeinderat hat die Aufhebung des öffentlichen Wegrechts und damit die
Entwidmung von folgender Wegparzelle beschlossen:
Fussweg Parzelle 229, Gebiet Nackt
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Wegparzelle 229 zur besseren Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen an den Eigentümer und Bewirtschafter der Nachbarparzellen zu veräussern.
Der Plan mit der Aufhebung des öffentlichen Fussweges liegt vom 1. November
bis 30. November 2021 zu den ordentlichen Bürozeiten im Gemeindebüro Zurzach, Hauptstrasse 48, öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen diese Aufhebung/ Entwidmung sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Mellikon, Verwaltung 2000, Alte Dorfstrasse 1, 5332 Rekingen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Weg1.jpg

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