Kopfzeile

Inhalt

Kantonale Massnahmen für kantonale Liegenschaften - Energie sparen

27. September 2022
Folgende Massnahmen gelten für alle kantonalen Liegenschaften zur Einsparung von Energie:
? In der Heizperiode wird die Raumtemperatur in allen kantonalen Gebäuden um 3 Grad auf 18-20 Grad gesenkt. Die Verminderung der Raumtemperatur senkt den Heizenergieverbrauch um rund 6 Prozent pro Grad.
? Alle komfortorientierten Raumklimatisierungsanlagen werden von Oktober bis Mai 2023 stillgelegt. Ausgenommen sind Geräte, die das Raumklima von speziellen Räumen kontrollieren (zum Beispiel Rechenzentren, Lagerräume von sensiblen Gütern und so weiter).
? Auf alle nicht sicherheitsrelevanten Aussen- und Gebäudebeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden (beispielsweise Logos, Beleuchtungen zur Gebäudeinszenierung wie Schlossbeleuchtungen) wird verzichtet; ebenso auf Beleuchtungsveranstaltungen.
? Steckerfertige Elektrogeräte zum Heizen oder zur Komfortkühlung von Räumen sind in den Gebäuden des Kantons nicht erlaubt.
? In den kantonalen Gebäuden werden alle gängigen Stromsparmassnahmen konsequent umgesetzt. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf Stand-by-Betrieb durch komplettes Ausschalten von Elektrogeräten und der Raumbeleuchtung.
? Die Warmwasseraufbereitung wird in den kantonalen Liegenschaften auf 60 Grad reduziert, sofern aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen gewährleistet werden kann, dass die Temperatur bei den Entnahmestellen mindestens 50 Grad beträgt.
Mehr zum Thema: https://bit.ly/3dFd8e1
Glühbirne.jpg