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Solaranlagen

8. November 2022
Solaranlagen haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Der Gemeinderat Mellikon will die berechtigten Anliegen der Nutzung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes mit den Zielen des Ortsbildschutzes in Einklang bringen.

In der Dorfkernzone werden erhöhte Gestaltungsgrundsätze gefordert, diese wurden in einer «Vollzugshilfe für Solaranlagen in Dorfkernzone» genauer definiert.

Für die restlichen Zonen wie Wohnzone, Dorfzone, Landwirtschaftszone, etc. gelten die Gestaltungsgrundsätze gemäss Raumplanungsverordnung sowie der aktuellen Version der Broschüre «Solaranlagen - Grundlagen zur Erstellung» vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Neue Solaranlagen sind in der Dorfkernzone jeweils baubewilligungspflichtig, in den restlichen Zonen unter Einhaltung der Gestaltungsgrundsätze nur meldepflichtig.

Sämtliche Grundlagen sind auf der Homepage auffindbar, bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an die Abteilung Bau, Planung, Umwelt (baubewilligungen@zurzach.ch)
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