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Ausgangslage und Umfrageergebnisse

Bis August 2018 muss das Kinderbetreuungsgesetz umgesetzt sein. Das bedeutet, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Dies beinhaltet implizit eine Bedarfsabklärungen vonseiten der Gemeinden, ein Elternbeitragsreglement (Richtlinien) sowie Qualitätsstandards für die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Gemeinde zu erlassen.

Die Wohngemeinde der Erziehungsberechtigten hat sich zudem unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zu beteiligen. Die Gemeinden werden nicht verpflichtet, zwingend ein Betreuungsangebot vor Ort zur Verfügung zu stellen. Dieses muss aber in angemessener Zeit erreichbar sein. Zudem müssen auch nicht individuelle Wünsche der Eltern erfüllt werden (z.B. nur Kitas oder Tageseltern). Das Ergebnis der Bedarfsabklärung muss aber berücksichtigt werden.

Die Verwaltung2000-Gemeinden haben an den Herbstgemeindeversammlungen 2017 ein Reglement und die Richtlinien erlassen.

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