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Bewegungsförderung Melliker-Kinder

Die Turnhalle im Mehrzweckgebäude Mellikon soll künftig gezielt für die Bewegungsförderung der Melliker-Kinder genutzt werden. Der Gemeinderat hat diese Idee aus der Bevölkerung auf-genommen und entschieden, das Pilotprojekt «Bewegungsförderung Melliker-Kinder» zu star-ten.

Ziel

Steht die Turnhalle an den Sonntagen leer, so kann diese von Melliker Familien und Gruppen (mind. 1 Erwachsene / 1 Kind) mit dem Zweck «Bewegungsförderung Melliker-Kinder» spon-tan genutzt werden.

 

Voraussetzungen

  • Das kostenlose Angebot gilt für Sonntage, an denen die Turnhalle leer steht und keine Anlässe stattfinden.
  • Zweck der Nutzung ist die Bewegungsförderung (Spiele, Turnen etc.) von Kindern der Gemeinde Mellikon. Eine anderweitige Nutzung (Bsp.: Geburtstagsfeier) ist nicht erlaubt.
  • Der Gemeinderat stellt die Nutzung der Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung. Die Organisation und Absprache untereinander ist Sache der Teilnehmer (gemeldete Gruppen/Familien).
  • Die Schlüsselabgabe erfolgt durch die Hauswartin bzw. den Hauswart (oder gem. Absprache).
  • Die Nutzung der Halle ist nur unter Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt.
  • Es gelten die Bestimmungen des Reglements für die Benützung des Mehrzweckgebäudes. Diese müssen jederzeit eingehalten werden.
  • Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer bzw. der Organisatoren/Kontaktpersonen.

 

Anmeldung
Möchten Sie mitmachen und die Bewegung Ihrer Kinder, Nachbarskinder, Nichten, Neffen, Enkel etc. fördern? Die Nutzung setzt eine einmalige Anmeldung bei der Abteilung Kanzlei mit folgenden Angaben voraus:

  • Personalien der Kontaktperson (Name/Vorname, Adresse)
  • Mailadresse und Telefonnummer
  • Anzahl Kinder

Die Anmeldung können Sie unkompliziert – unter Angabe der obigen Daten – per Mail (gemeinde@mellikon.ch), telefonisch (056 269 71 20) oder per Post (Gemeinde Mellikon, Abt. Kanzlei, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach) vornehmen.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung inkl. Einverständniserklärung der Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf.

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen die Abteilung Kanzlei, Tel.: 056 269 71 20, zur Verfügung.
Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Nutzung des neu geschaffenen Bewegungsangebots!
 

Dokumente

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