Kopfzeile

Inhalt

Teiländerung Kulturlandplan Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon»


Seit über 100 Jahren wird im Steinbruch in Mellikon Kalkfels abgebaut und seit 2013 wird im Rahmen der Wiederauffüllung unverschmutzter Aushub (Typ A) deponiert. Die Steinbruch Mellikon AG beabsichtigt, die bestehende Materialabbauzone in eine Materialabbau- und Deponiezone (Typ B) zu ändern. So soll es künftig möglich sein, die Deponie mit nicht verwertbaren mineralischen Bau- und Industrieabfällen aufzufüllen. Damit der Steinbruch Mellikon mit Material Typ B wiederaufgefüllt werden kann, ist eine dementsprechende Deponiezone im Kulturlandplan der Gemeinde Mellikon Voraussetzung. Mit der vorliegenden Teiländerung Kulturlandplan und den Ergänzungen in der Bau- und Nutzungsordnung wird die Voraussetzung für das nachfolgende Baubewilligungsverfahren geschaffen.

Der Gemeinderat und die Steinbruch Mellikon AG haben die Bevölkerung an zwei Informationsveranstaltungen detailliert über das Projekt und die verschiedenen Meilensteine des Planungsverfahrens informiert. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe der Teiländerung Kulturlandplan Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon» vom 16. Januar bis am 14. Februar 2023 öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage ist beim Gemeinderat eine Einwendung eingereicht worden, die vom Gemeinderat abgewiesen wurde. Der Einwender stellte dem Gemeinderat, resp. der Betreiberin verschiedene Fragen zum Betrieb und insbesondere zu den Auswirkungen einer möglichen Abdrift von Staub und Schadstoffen auf seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen einer Einwendungsverhandlung konnten verschiedene Fragen geklärt werden. Die Steinbruch Mellikon AG hat schriftlich zugesichert, dass regelmässige Staubmessungen an mehreren Standorten vorgenommen und sogenannte «Sigma-2 Messungen» von Kleinstpartikeln zur Überprüfung von Asbest an einem oder mehreren Standorten vorgenommen werden. Details sind allerdings im nachfolgenden Bewilligungsverfahren zu regeln und zu vereinbaren. Aus diesem Grund musste die Einwendung aus formalen Gründen abgelehnt, resp. auf das Bewilligungsverfahren verwiesen werden.

Vereinbarung einer Immissionsentschädigung

Gemäss der vom Gemeinderat ausgehandelten Vereinbarung, wird die Steinbruch Mellikon AG während des Betriebs der Deponie, der Einwohnergemeinde Mellikon eine variable Entschädigung von CHF 5.00 pro Tonne des eingelagerten Materials Typ B ausrichten. In der Annahme, dass jährlich durchschnittlich rund 80‘000 Tonnen eingelagert werden, erhält die Gemeinde somit jährlich CHF 400‘000.00 in die Gemeindekasse. Die Zahlungspflicht wird als Grundlast im Grundbuch eingetragen. Die Entschädigung ist indexiert. Die bereits unterzeichnete Vereinbarung ist nicht Bestandteil des traktandierten Geschäfts (Zuständigkeit ist beim Gemeinderat), aber dennoch eine wichtige Voraussetzung für die Zustimmung der Gemeinde zur Teiländerung des Kulturlandplans.

Die Beschlussfassung über die Teiländerung des Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsplanung liegt in der Kompetenz der Einwohnergemeindeversammlung. Unter der Voraussetzung der anschliessenden Genehmigung der kantonalen Behörden werden anschliessend die Baubewilligungs- und Betriebsbewilligungsverfahren durchgeführt.

 

Die Vorlage gelangt anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 zur Abstimmung. Hier gelangen Sie zur digitalen Aktenauflage. Die Dokumente liegen während der Aktenauflage vom 31. Mai bis 14. Juni 2023 auch physisch beim Gemeindebüro, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach, auf.