Kanton senkt die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr (auf Gefahrenstufe 3)
(DGS) vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand werden somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern
im Freien gemahnt.
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten.