Verkehrsanordnung Tempo 30 im Bebauungsgebiet in Mellikon
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Gemeinderat Mellikon
Gemeinde Mellikon
In Mellikon (gemäss öffentlich aufgelegtem Plan vom 7. November 2025) wird im Bebauungsgebiet der Gemeinde Mellikon die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert. Folgende Strassen sind betroffen:
- Ankerainli
- Steinbruchweg
- Von Roll Weg
- Schulstrasse
- Hueb
- Rooswisstrasse
- Dorfstrasse
- Bünt
- Postweg
- Im Winkel
- Holgasse
Der Plan mit den erwähnten Tempo-30-Zonen kann auf der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Website mellikon.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tage seit Publikation im Amtsblatt vom 13. November 2025 bis 12. Dezember 2025 beim Gemeinderat Mellikon, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Mellikon_Tempo 30 ohne Kantonsstrasse (PDF, 1.04 MB) | Download | 0 | Mellikon_Tempo 30 ohne Kantonsstrasse |