Bau von Solaranlagen
Die Grundlagen sowie weitere Informationen dazu sind auf der Homepage des Kantons (https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/energieversorgung/solarenergie) ersichtlich.
Innerhalb der Dorfkernzone sind Anlagen zur Energiegewinnung zugelassen, wenn sie sorgfältig in die Dachfläche integriert sind. Das Ausmass wird von Fall zu Fall festgelegt, für die Beurteilung besteht eine Vollzugshilfe. Für die weiteren Zonen gelten die gestalterischen Vorgaben des Art. 32a Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV).
Wir empfehlen den frühzeitigen Kontakt mit der Abteilung Bau (André Keller, Tel. +41 56 269 71 40; andre.keller@zurzach.ch)