Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli
Aus diesem Grund gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, während dieser Zeit Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen und die Waldwege nicht zu verlassen. Geniessen Sie den Wald tagsüber in vollen Zügen, aber beachten Sie, dass die Wildtiere in der Nacht und in der Dämmerung besonders aktiv sind und nicht gestört werden sollten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.