Neues Energiegesetz tritt in Kraft - Was Hausbesitzende wissen müssen
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Beim Heizungsersatz dürfen höchstens 90 % der Energie aus fossilen Quellen stammen
Elektroboiler & Direktheizungen: Einschränkungen bei Ersatz und Meldepflichten
Fördergelder für nachhaltige Sanierungen und Neubauten verfügbar
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Detaillierte Infos: ag.ch/energiegesetz
Beratung: 062 835 45 40 | ? energieberatung@ag.ch