Erhebliche Waldbrandgefahr - neu Gefahrenstufe 4
Aufgrund der ausserordentlich trockenen Verhältnisse vor Ort haben wir in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen die Gefahrenstufe 4 verfügt. Damit ist das Feuern im Wald generell untersagt.
Bei der Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr, sind folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen (gilt im ganzen Gemeindegebiet)
- Kein Feuern im Wald
- Kein Feuern näher als 50 m beim Wald
- Bei starkem Wind auch im Siedlungsgebiet und Offenland im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind